5. September 2009

Gotteslästerung

Im Juli ging große Empörung vor allem durch die englischsprachige Presse. "Jetzt sind wir also offiziell das religiös verblendetste Land der zivilisierten Welt", schrieb beispielsweise Ian O'Doherty über sein Heimatland Irland. Was war passiert?

Bei der Reform des Gesetzes zur üblen Nachrede, war auch ein Passus zur Blasphemie enthalten. Demnach kann Gotteslästerung in Irland mit einer Geldstrafe von bis zu 25.000 Euro bestraft werden.
So albern man das heute finden mag, so gab es doch nur den Inhalt der irischen Verfassung von 1937 und eines entsprechenden Gesetzes von 1961 wieder. Es war also gar nichts Neues, was zur öffentlichen Diskussion geführt hatte.
Zugegebenermaßen hätte ein modernes Land einen solchen Paragraphen längst abgeschafft.

Das deutsche Strafgesetzbuch kennt hierzu übrigens den § 166. Der lautet:

(1) Wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) den Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) eine im Inland bestehende Kirche oder andere Religionsgesellschaft oder Weltanschauungsvereinigung, ihre Einrichtungen oder Gebräuche in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören.


Um sich in Deutschland strafbar zu machen, muss die Blasphemie also auch den "öffentlichen Frieden" stören, dann kann man dafür aber auch ins Gefängnis wandern.

2 Kommentare:

文章 hat gesagt…
Der Kommentar wurde von einem Blog-Administrator entfernt.
tech solution hat gesagt…

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