Im September entschloss sich der ehemalige US-Senator Ernie Chambers ein Strafanzeige zu erstatten, und zwar gegen keinen geringeren als Gott persönlich. Er warf Gott vor ihm und dem Staat Nebraska Angst gemacht zu haben. Darüber hinaus Zerstörung und Terror zu verbreiten. Letzteres kann man ja wohl guten Gewissens unterschreiben. (Die Klageschift gibt es hier)
Jetzt, ein Jahr später, hat ein Gericht entschieden, die Klage abzulehnen. Nicht etwas, weil der Beschuldigte nicht existiert oder einfach nicht in den Einflussbereich der amerikanischen Rechtsprechung fällt. Nein, viel mehr, weil Gott mangels Adresse die Anklageschrift nicht zugestellt werden konnte.
Wie viele Telefonbücher muss man wohl wälzen, um für diese Begründung mehr als ein Jahr zu benötigen?
Nun kann man an den Prinzipien des amerikanischen Rechtssystems oder am Geisteszusatnd Chambers' zweifeln. Letztere tat ersteres. Auch sonst ist es keine Frage, dass Chambers noch sämtliche erforderliche Tassen im Schrank hat. Er wollte mit der Klage vor allem auf fragwürdige Aspekte des amerikanische Rechtssystems aufmerksam machen. Er war und ist auch ein entschiedener Kämpfer gegen die Todesstrafe und die Prügelstrafe an amerikanischen Schulen.
Chambers selber kommentierte das Ende der Klage ebenso logisch wie amüsant:
"The court itself acknowledges the existence of God. A consequence of that acknowledgment is a recognition of God's omniscience. Since God knows everything, God has notice of this lawsuit."
(Das Gericht hat selber die Existenz von Gott anerkannt. Eine Konsequenz ist die Anerkennung seiner Allwissenheit. Da Gott alles weiß, hat er auch die Anklage mitbekommen.)
18. Oktober 2008
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